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Unechtes Forward-Darlehen
Von einem unechten Forward-Darlehen spricht man dann, wenn lediglich die bereitstellungszinsfreie Zeit verlängert wurde. Nicht aber die eigentliche Zinsbindung. Sie wird sogar verkürzt.
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Funktionsweise eines unechten Forward-Darlehen
Manche Banken bedienen sich bei Forward-Darlehen eines Tricks, um vermeintlich günstige Konditionen zu offerieren.
Sie verkaufen dem Kunden ein Forward-Darlehen, obwohl es eigentlich gar keines ist. Wenn nämlich die Zinsbindung bereits bei Abschluss des Vertrages zu laufen beginnt, spricht man von einem unechten Forward-Darlehen.
Es wird einfach nur die Bereitstellungszins freie Zeit verlängert. Nicht aber die eigentliche Laufzeit des Darlehens. Ein einfaches Rechenbeispiel hierfür finden Sie nebenstehend.
Auswirkungen eines Unechtes Forward-Darlehen
Ein unechtes Forward-Darlehen kann gravierende Folgen haben, wenn dem Kunden nicht bewußt ist, dass es sich um ein unechtes Forward-Darlehen handelt. Z.B. hat es direkte Auswirkungen auf die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung. Es fehlt einem schließlich die Vorlaufzeit als Tilgungszeit. Wenn man beispielsweise ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung abschließt, verbleiben einem bei einem unechten Forward-Darlehen und einer Vorlaufzeit von 12 Monaten, nur noch 9 Jahre Zinsbindung übrig. Und nicht 10 Jahre, wie vielleicht angenommen. D.h. man muß die Tilgung entprechend höher ansetzen, um auf das gleiche Ergebnis am Ende der Zinsbindung zu kommen.Beispiel unechtes Forward-Darlehen
Eckdaten:
Vertragsabschluss: 01.04.2010
Auszahlungsdatum: 01.04.2011
Zinsbindung: 10 Jahre
Vorlaufzeit: 12 Monate
Zinsbindungsbeginn: 01.04.2010
Zinsbindungsende: 31.03.2020
Restliche Zinsbindungsdauer nach Auszahlung: 9 Jahre
Bei einer längeren Forward-Periode sind die Auswirkungen des unechten Forward-Darlehens noch gravierender.
Tipp!
Bei einer Vorlaufzeit (Forward-Periode) unter 12 Monaten wird von vielen Banken nur ein unechtes Forward-Darlehen angeboten. Schauen Sie beim Vergleichen der Angebote also unbedingt auf das Zinsbindungsende.
Vergleich echtes Forward-Darlehen - unechtes Forward-Darlehen
Bei einem echten Forward-Darlehen wird die bereitstellungszinsfreie Zeit zur eigentlichen Zinsbindungsdauer addiert. Bei einem unechten Forward-Darlehen wird die Zinsbindungsdauer hingegen um die bereitstellungszinsfreie Zeit gekürzt.