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Umschuldung Forward-Darlehen
Die Umschuldung mit einem Forward-Darlehen ist heutzutage problemlos möglich. Bis zu 48 Monaten im Voraus können sie Ihren Zinssatz reservieren.
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Umschuldung durch ein Forward-Darlehen
Das seit Jahren andauernde Zinstief bewegt viele Baufinanzierungskunden dazu, bereits vor Ablauf der Zinsbindung über Ihre bevorstehende Anschlussfinanzierung nachzudenken.
Jeder möchte von den niedrigen Zinsen profitieren. Dafür gibt es das Forward-Darlehen. Was aber, wenn die eigene Bank einem nicht die Möglichkeit eines Forward-Darlehen bietet? Oder die Konditionen für ein solches Forward-Darlehen einfach zu hoch sind.
Schließlich ist ja bekannt, dass Bestandskunden bei den meisten Banken schlechtere Konditionen erhalten, als Neukunden.
Ganz einfach, man wechselt die Bank. Das Stichwort heißt Umschuldung. Denn auch die Umschuldung mittels eines Forward-Darlehens ist problemlos möglich.
Für die neue Bank zählt man als Neukunde, obwohl es sich eigentlich um eine Anschlussfinanzierung handelt und so erhält man automatisch bessere Konditionen und man kann sich bereits heute die günstigen Zinsen sichern, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Die Umschuldung durch ein Forward-Darlehen ist also eine sehr clevere Alternative, um seine Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung zinsgünstig weiterzuführen. Man schlägt damit zwei Fliegen mit einer Klappe. Man erhält die günstigen Konditionen eines Neukunden und kann sich die heute günstigen Zinsen, für eine relativ lange Zeit im Voraus reservieren lassen.
Vorzeitige Umschuldung
Bei einer vorzeitigen Umschuldung, also einer Umschuldung noch während der laufenden Zinsbindung, ist meist eine Vorfällgikeitsentschädigung an die Bank zu zahlen, damit diese einen vorzeitig aus dem Darlehensvertrag entlässt.
Diese Vorfälligkeits-entschädigung kann so hoch ausfallen, dass sich eine vorzeitige Umschuldung nicht mehr rechnet. Leider gibt es keine feste Berechnungsformel für die Höhe dieser Gebühr. Man kann die Bank auch nicht dazu zwingen, einen aus dem Darlehensvertrag vorzeitig zu entlassen, denn dazu hat man kein Recht.
Schließlich erfüllt auch die Bank bei steigenden Zinsen ihren Vertrag und erhöht nicht während der Zinsbindung die Zinsen. Man ist also auf die Kulanz der eigenen Bank angewiesen.
Tipp zur Umschuldung !
Fragen Sie bei der neuen Bank, ob eine Abtretung der Grundschuld möglich ist. Dies ist wesentlich günstiger, als die Löschung der alten Grundschuld und Neueintragung einer Grundschuld für die neue Bank. Manchmal übernehmen die neuen Finanzierungspartner sogar noch die Kosten für die Grundbuchänderung. Fragen Sie einfach bei der neuen Bank nach.