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Erneute Bonitätsprüfung
Wird bei einem Forward-Darlehen die Bonität zweimal gepüft? Also bei Abschluss des Forward-Darlehens und noch einmal vor Auszahlung des Darlehens?
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Erneute Bonitätsprüfung vor Auszahlung eines Forward-Darlehens
Wer ein Forward-Darlehen abgeschlossen hat, wähnt sich in der Regel auf der sicheren Seite.
Der Zinssatz ist fest, die Bonität geprüft, der Vertrag unterschrieben und von der Bank genehmigt. Kurz gesagt, die Arbeit ist getan und man kann sich entspannt zurücklehnen und der Auszahlung des Darlehens entgegensehen.
Nur die wenigsten Kunden wissen jedoch, dass Banken vor Auszahlung des Darlehens grundsätzlich das Recht haben, sich die Bonität des Kunden noch einmal bestätigen zu lassen.
Wer ein Forward-Darlehen abschließt, ist also nicht zwingend auf der sicheren Seite. Es gibt Banken, wie z.B. die deutsche Bank, die verlangen immer zum Auszahlungstermin eine erneute Vorlage der Bonitätsunterlagen.
Andere hingegen verzichten darauf, oder es ist von verschiedenen Faktoren abhängig, ob eine erneute Bonitätsprüfung erfolgt. Die Bonitätsprüfung reicht von einer neuer Schufaabfrage, über das vorlegen lassen eines aktuellen Gehaltsnachweises, bis hin zu einer
vollständigen Neubewertung des Kunden.
Sollte sich die Bonität des Kunden bis zum Auszahlungstermin drastisch verschlechtert haben,
ist die Bank berechtigt, dass Darlehen zu kündigen und man steht evtl. ohne Anschlussfinanzierung da.
Deshalb gilt auch hier, sich bei einer dauerhaften Verschlechterung der Bonität, mit der neuen Bank rechtzeitig in Verbindung zu setzen, um schlimmeres zu verhindern
Vergleich echtes Forward-Darlehen - unechtes Forward-Darlehen
Bei einem echten Forward-Darlehen wird die bereitstellungszinsfreie Zeit zur eigentlichen Zinsbindungsdauer addiert. Bei einem unechten Forward-Darlehen wird die Zinsbindungsdauer hingegen um die bereitstellungszinsfreie Zeit gekürzt.