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Echtes Forward-Darlehen
Von einem echten Forward-Darlehen spricht man dann, wenn die Zinsbindung erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit beginnt. Also erst mit der Auszahlung des Darlehens.
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Funktionsweise eines echten Forward-Darlehen
Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die eigentliche Zinsbindung erst nach der Vorlaufzeit (Forward-Periode) zu laufen.
Wählt man beispielsweise eine Forwardperiode von 12 Monaten und eine anschließende Zinsbindung von 10 Jahren, erhält man eigentlich eine elfjährige Zinsbindung.
Man hat also die vollen 10 Jahre Zinsbindung Zeit, um sein Darlehen zu tilgen. Bei einem unechten Forward-Darlehen ist das nicht so.
Ein gravierender Unterschied, den man also beachten sollte.
Beispiel echtes Forward-Darlehen
Eckdaten:
Vertragsabschluss: 01.04.2010
Auszahlungsdatum: 01.04.2011
Zinsbindung: 10 Jahre
Vorlaufzeit: 12 Monate
Zinsbindungsbeginn 01.04.2011
Zinsbindungsende: 31.03.2021
Restliche Zinsbindungsdauer nach Auszahlung: 10 Jahre
Ihnen wird also bei einem echten Forward-Darlehen eine Reservierung des Zinssatzes von 11 Jahren gewährt.
Tipp!
Bei einer Vorlaufzeit (Forward-Periode) unter 12 Monaten wird von vielen Banken nur ein unechtes Forward-Darlehen angeboten. Schauen Sie beim Vergleichen der Angebote also unbedingt auf das Zinsbindungsende.
Vergleich echtes Forward-Darlehen - unechtes Forward-Darlehen
Bei einem echten Forward-Darlehen wird die bereitstellungszinsfreie Zeit zur eigentlichen Zinsbindungsdauer addiert. Bei einem unechten Forward-Darlehen wird die Zinsbindungsdauer hingegen um die bereitstellungszinsfreie Zeit gekürzt.